NEIN zu Druckkostenzuschussverlagen/Pseudoverlagen
Zu diesem Thema bzw. zur Aufklärung über diese Missstände im Verlagswesen – die einseitig zu Lasten der Autoren gehen – gibt es viele verschiedene Initiativen von Autorenverbänden und Gemeinschaften. Wir haben zu diesen, gerade für unerfahrene, angehende Autoren wichtigen Orientierungen eine Infobroschüre zusammengestellt, die Sie sowohl hier online lesen als auch als dauerhaft kostenfreies eBook auf Amazon, buch.de, Thalia, kobo u. a. downloaden können.
Dauerhaft kostenfreies E-Book
2. Auflage 07/15
Zur Info-Seite Pseudoverlag? Nein, danke! mit vielen Informationen zum Thema >>
Schenken Sie dem fairen Umgang mit Autoren Ihre Aufmerksamkeit und teilen Sie die wichtigen Informationen. Wir freuen uns über jede Mithilfe zur Aufklärung :-)
Info-Seite
Button-Aktion
Wir unterstützen das Aktionsbündnis für faire Verlage. Keine Präsenz der Pseudoverlage auf Messen
Pseudoverlage dürfen auf Messen, insbesondere auf der Leipziger und Frankfurter Buchmesse, keine Plattform mehr erhalten, um ahnungslose Autoren anzuwerben. (aus "Offener Brief" vom Aktionsbündnis für faire Verlage)
Anstecker sind bestellbar unter: >>
Eindrücke von der Leipziger Buchmesse 2015
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Pseudoverlage sind keine echten Verlage,
da sie Geld verlangen.
Verlag kommt von "vor-legen".
„Denn nicht nur in Fachkreisen gilt es als unseriös, einen Zuschussverlag zu betreiben, in welchem die Autoren selbst die Erstellung ihrer eigenen Bücher bezahlen müssen."
Landgericht Stuttgart, Az. 17 O 338/06
Landgericht München I (Az. 4 HK O 4090/08)
entschied, dass der Begriff "Pseudoverlag" zulässig ist. Er "charakterisiert und beschreibt den Unterschied der Leistungen des Dienstleisterverlags von denen der üblichen Publikumsverlage, die insbesondere die finanziellen Aufwendungen für die Herausgabe eines Manuskripts als Buch vorlegen."
"Die Dienstleisterverlage, wie eben die der Klägerin, sind eben keine Verlage, wie die herkömmlichen Verlage, wie sie im Verständnis auch der interessierten Verkehrskreise aber auch der Allgemeinheit bekannt sind." ... „Üblichweise werden Bücher solcher Unternehmen kaum im Buchhandel angeboten."
OLG München, (Urteil vom 13. Juli 2009, Az. 4 6 U 2250/09)
OLG Köln, 16.12.2008, Az. 15 U 116/08 zur täuschenden Namenswahl von Druckkostenzuschuss- und Pseudoverlagen:
Das Gericht bestätigt, dass im konkreten Fall mit "bewusst wohlklingende Namen und Bezeichnungen von ähnlich renommierten Verlagen und Vereinigungen" gearbeitet wird, "um so potentielle Autoren zu täuschen." OLG: "Die in der Wahl der Unternehmensbezeichnungen zum Ausdruck gebrachten Systematik indiziert ein Täuschungsbewusstsein."